Wie werden Firmenwagen / Dienstwagen versteuert?
Bei Firmenwagen / Dienstwagen gibt es zwei Möglichkeiten:
Ein-Prozent-Regel oder Fahrtenbuch.
Allgemeines zum Firmenwagen / Dienstwagen:
Die private Nutzung eines Firmenwagens ist ein geldwerter Vorteil, der Arbeitnehmer muss diesen Vorteil versteuern.
Sie müssen sich entscheiden: Ein-Prozent-Regelung oder Fahrtenbuch. Ein Wechsel ist während des Jahres nicht möglich.
Für die Ein-Prozent-Regelung ist der Bruttolistenpreis des neuen Fahrzeugs relevant. Leider zählt der Neuwagenpreis auch, wenn Sie einen gebrauchten Dienstwagen fahren.
Ein-Prozent-Regelung mit Elektroautos und Plug-in-Hybriden: Bei Kauf / Leasing zwischen 1. Januar 2019 und 31. Dezember 2021 muss nur der halbe Bruttolistenpreis zur Versteuerung angesetzt werden.
Das Führen eines Fahrtenbuchs ist aufwendig und lohnt sich, wenn Sie überwiegend beruflich fahren. Hier werden die tatsächlichen Kosten betrachtet.
Ist der Dienstwagen laut Arbeitsvertrag nur für den beruflichen Gebrauch, müssen Sie auch nichts versteuern.
Wie entscheiden Sie? Ein-Prozent-Regel oder Fahrtenbuch?
Fahren Sie mit dem Pkw viel privat, ist die pauschale Versteuerung meist günstiger als das Führen eines Fahrtenbuchs.
Da es bei der Ein-Prozent-Regelung nur auf den Bruttolisten-Neupreis des Autos ankommt, kann es auch bei einem gebrauchten Dienstfahrzeug teuer werden, insbesondere bei einem hohen Bruttolistenpreis.
Wenn Sie ein Fahrtenbuch führen, können Sie im Laufe eines Jahres gut ermitteln, welche Art der Besteuerung für Sie günstiger ist, und zu Beginn des neuen Jahres oder wenn Sie ein neues Auto bekommen, das Verfahren wechseln.
Das Fahrtenbuch muss die Anforderungen des Finanzamts erfüllen (keine Excel-Liste; keine änderbare Loseblattsammlung, sondern nur nicht manipulierbare Bücher, Hard- und Software).
Wie funktioniert die Ein-Prozent-Regelung?
Die meisten Dienstwagenfahrer nutzen die pauschale Ein-Prozent-Regelung.
Geldwerter Vorteil
Laut Einkommensteuergesetz (§6 Abs.1 Nr.4 S.2 EStG) wird die private Nutzung eines Kraftfahrzeugs für jeden Kalendermonat mit 1 Prozent des inländischen Listenpreises angesetzt. Die Ein-Prozent-Pauschale gilt für gekaufte Fahrzeuge und auch für geleaste oder gemietete Pkw.
Fahren Sie zum Beispiel ein Auto mit einem Bruttolisten Neupreis von 40.000 Euro, beträgt der geldwerte Vorteil, der sich aus der privaten Nutzung ergibt, 400 Euro pro Monat. Auf diesen Betrag zahlen Sie Lohnsteuer, evt. Kirchensteuer, Soli und Sozialabgaben.
Bruttolistenpreis
Maßgebend ist der Listenpreis zum Zeitpunkt der Erstzulassung. Als Listenpreis gilt die unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers zuzüglich der Kosten für Sonderausstattung einschließlich Umsatzsteuer – selbst dann, wenn beim Kauf gar keine Umsatzsteuer angefallen ist.
Der Listenpreis gilt auch, wenn Ihr Arbeitgeber wegen eines Preisnachlasses weniger bezahlt hat oder für Sie einen Gebrauchtwagen als Dienstfahrzeug angeschafft hat. Hat Ihre Firma für das gebrauchte Auto 20.000 Euro bezahlt und der Neupreis lag bei 40.000 Euro, müssen Sie trotzdem 400 Euro versteuern.
Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsplatz werden zusätzlich angerechnet.
Dürfen Sie Ihren Firmenwagen auch für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsplatz nutzen und wenden Sie die Ein-Prozent-Regelung an, dann erhöht sich der geldwerte Vorteils für jeden Entfernungskilometer der einfachen Strecke um 0,03 Prozent des Listenpreises.
Fahrtenbuch
Verwenden Sie ein Fahrtenbuch, zählen für die Steuer sämtliche mit dem Pkw zusammenhängenden Kosten, auch die Abschreibung des Fahrzeugs. Dabei ist bei einem Neuwagen von einer sechsjährigen Nutzungsdauer auszugehen. Für Gebrauchtwagen müssen Sie die Restnutzungsdauer schätzen und dabei Alter und Fahrzeugzustand berücksichtigen.
Beispielrechnung: Sie fahren mit Ihrem Dienstwagen 30.000 Kilometer im Jahr, davon sind 5.000 km privat. Die gesamten Aufwendungen betragen dabei 6.000 Euro. Das ergibt 0,20 Euro pro Kilometer (6.000 Euro geteilt durch 30.000 km), für die Privatnutzung also Kosten von 1000 Euro (0,20 Euro pro km mal 5.000 km). Der geldwerte Vorteil ist somit 1000 Euro und wird zu Ihrem Jahreseinkommen hinzugerechnet.
Elektronische Fahrtenbücher akzeptiert das Finanzamt ebenfalls, sofern sich daraus dieselben Erkenntnisse ergeben wie aus einem manuell geführten Fahrtenbuch. Für elektronische Fahrtenbücher, die Datum, Fahrtziel und Kilometerstand automatisch aufzeichnen, gilt sogar gegenüber manuellen eine Erleichterung: Der Anlass der Fahrt kann innerhalb von einer Woche nachgetragen werden.
Anders bei handschriftlichen Fahrtenbüchern: Bei ihnen muss der Arbeitnehmer sofort nach der Fahrt den Anlass vermerken.
Elektro-Dienstwagen mit Steuervorteilen
Wer ein Hybrid oder Elektro-Fahrzeug zwischen dem 1. Januar 2019 und dem 31. Dezember 2021 (Förderzeitraum) kauft oder least, muss für die Besteuerung des geldwerten Vorteils nur den halben Listenpreis ansetzen. Für Fahrtenbuchnutzer gelten dementsprechend nur die Hälfte der Kosten (zum Beispiel für die Abschreibung oder Leasinggebühren).
Entscheidend ist die Anschaffung bis Ende 2021 und dass ein bestimmter Arbeitnehmer oder ein Selbstständiger erstmals das Fahrzeug nutzen darf. Die günstige Bewertung kann über den Förderzeitraum hinausgehen. Sie endet erst, wenn es zu einem Halterwechsel kommt oder das Fahrzeug aus dem Betriebsvermögen des Arbeitgebers ausscheidet.
Aber Achtung: Es werden nur Fahrzeuge gefördert, bei denen der Kohlendioxidausstoß höchstens 50 Gramm je gefahrenen Kimometer und die Reichweite unter ausschließlicher Nutzung des Elektroantriebs mindestens 40 Kilometer beträgt.